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Häufig gestellte Fragen

Wer darf sich als Heilpraktiker/-in bezeichnen?

Es gibt in Deutschland nur zwei Berufe, die eigenverantwortlich Patienten untersuchen und behandeln dürfen, nämlich Ärzte und Heilpraktiker. Der Name "Heilpraktiker" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Jemand darf sich nur dann Heilpraktiker/Heilpraktikerin nennen, wenn er oder sie dafür die offizielle staatliche Zulassung hat.
Um diese Zulassung zu bekommen, muß der jeweilige Anwärter neben einigen anderen Voraussetzungen eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt bestanden haben. Diese Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, in dem der zuständige Amtsarzt sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt. Der verlangte Kenntnisstand auf dem Gebiet der Schulmedizin ist dabei dem eines praktischen Arztes zu vergleichen. Zusätzlich werden naturheilkundliche Grundlagen geprüft.

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Mit welchen Anliegen kann ich in Ihre Praxis kommen?

Bei folgenden Krankheiten und Beschwerden kann ein Besuch bei mir hilfreich sein:
 
-        chronische Krankheiten, bei denen der Arzt nicht   
         weiterkommt ("damit müssen Sie leben")
 
-        Schmerzen und andere Beschwerden, für die keine  
          eindeutige Ursache gefunden wurde
 
-        zur Unterstützung des Immunsystems und der
         Selbstheilungskräfte als Ergänzung zur
         schulmedizinischen Behandlung
 
-        wenn Sie lieber auf natürliche, ganzheitliche Weise
         behandelt werden möchten
 
-        bei Lernstörungen, Prüfungsangst oder
         Konzentrationsschwierigkeiten
 
-        bei Ängsten, Depressionen, oder anderen seelischen
          "Schmerzen"
 
-        wenn Sie abnehmen möchten oder Suchtverhalten
         ablegen (Rauchen, Essen usw.)
 
-        wenn es irgendetwas in Ihrem Leben gibt,
        dass Sie ändern möchten         
 
-        wenn Sie einfach nur jemanden suchen, der Ihnen erst
         einmal in Ruhe zuhört und Zeit für Sie hat
 

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Was kostet eine Behandlung?

Die Behandlungskosten richten sich nach der benötigten Zeit. Sie betragen 70,-Euro pro Stunde. Beim ersten vereinbarten Termin veranschlage ich zwei bis drei Stunden, um in einem ausführlichen Gespräch zuerst alle nötigen Informationen erfragen zu können und direkt anschließend mit der Erstbehandlung zu beginnen. Dementsprechend fallen für diesen ersten Termin 140 bis 200 Euro an.Eine Raucherentwöhnung mit Hypnose kostet 180 Euro.

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Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktiker-Behandlung. Private Versicherer übernehmen meistens den größten Teil der Behandlungskosten. Es gibt spezielle private Zusatzversicherungen, die zu günstigen Beiträgen Heilpraktikerbehandlungen erstatten.

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